gemäß § 7 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des beim
Bundesministerium für Landesverteidigung als Erhalter
von Fachhochschul-Studiengängen einzurichtenden Kollegiums
Wer am Stichtag karenziert ist, ist nicht aktiv wahlberechtigt. Sie oder er ist passiv wahlberechtigt, wenn sie oder er zu Beginn der Funktionsperiode, für die die Wahl erfolgt, nicht karenziert ist.
3. Wahlstichtag ist der 01. März 2021.
4. Als Wahltage wurden der 10. und 11. Mai 2021 festgelegt.
Die Stimmabgabe ist am 10. Mai 2021 von 1300 – 1500 Uhr an der Landesverteidigungsakademie, IHMF, SR 23, 2. Stock und
am 11. Mai 2021 von 1000 – 1200 Uhr an der Theresianischen Militärakademie, Institut 1, Mehrzweckraum, 3. Stock möglich.
Zu beachten sind die Covid-19 Schutzmaßnahmen an den jeweiligen Standorten, sowie das Covid-19 Präventionskonzept für die Wahl gemäß Aushang.
5. Die Studiengangsleiter haben bis 22. März 2021 die vorläufige Liste der
Wahlberechtigten gemäß Formatvorlage inklusive der erteilten Lehraufträge (Semesterpläne) an den Vorsitzenden der Wahlkommission per E-Mail vorzulegen.
6. Die vorläufige Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung wird nach
Vorlage an den Vorsitzenden der Wahlkommission bis 06. April 2021 bei der Studiengangsdirektion des FH-BaStg MilFü an der TherMilAk und der Studiendirektion des FH-MaStg MilFü an der LVAk für alle dem Wahlkörper angehörenden Personen zur Einsicht aufgelegt.
7. Einwendungen gegen die vorläufige Liste der Wahlberechtigten können von
jeder dem Wahlkörper angehörenden wahlberechtigten Person bis zum 09. April 2021 beim Vorsitzenden der Wahlkommission per E-Mail eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
8. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen oder Wahlwerber genau
bezeichnen müssen (Formatvorlage siehe Beilage), sind spätestens sechs Wochen (29. März 2021) vor dem Wahltag schriftlich per E-Mail beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen. Die original unterschriebenen Wahlvorschläge sind dem Wahlkommissionsvorsitzenden umgehend per Post oder persönliche Übergabe nachzureichen. Später einlangende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Wahlwerberinnen oder Wahlwerber enthalten, als die 3-fache Zahl der zu vergebenden Mandate dieses Wahlkörpers. Somit maximal 30 Wahlwerberinnen oder Wahlwerber. Andernfalls gelten jene Wahlwerberinnen oder Wahlwerber, die diese Zahl überschreiten, als nicht angeführt. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens einer/einem Wahlberechtigten des Wahlkörpers unterschrieben ist. Alle Wahlwerberinnen und Wahlwerber haben mit ihrer eigenhändigen Unterschrift ihre Kandidatur zu bestätigen.
9. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden vier Wochen (12. April 2021) vor
dem Wahltag an den Amtstafeln der Studiengänge und deren Homepage kundgemacht, wobei auf der Homepage nur der Name der oder des Erstgenannten (Liste) verlautbart wird.
Die endgültige Liste der Wahlberechtigten liegt beim Vorsitzenden der Wahlkommission auf.
10. Das Wahlrecht ist persönlich mittels Stimmzettel im Wahllokal oder mittels
Briefwahl auszuüben.
11. Die Beantragung zur Briefwahl muss per Email bis spätestens 19. April 2021
unter Angabe der Zustelladresse der wahlberechtigten Person beim Vorsitzenden der Wahlkommission erfolgen.
Der letztmögliche Zeitpunkt für das Einlangen des Stimmzettels bei der Wahlkommission ist der 10. Mai 2021.
Später einlangende Stimmzettel werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt.
Ein Merkblatt mit den Modalitäten zur Briefwahl wird beigelegt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt frühestens mit Feststehen der endgültigen Liste der Wahlberechtigten.
12. Die Verlautbarung des Wahlergebnisses erfolgt bis spätestens 12. Mai 2021
durch die Wahlkommission über die Studiengangsleitungen.
Die etwaige Ablehnung der Wahl durch den gewählten Mandatar oder die gewählte Mandatarin ist binnen einer Woche ab Verlautbarung des Wahlergebnisses zulässig.
13. Zur Unterstützung der Wahl werden folgende Wahlkommissäre bestellt:
14. Kontaktdaten des Vorsitzenden:
Vorsitzender der Wahlkommission für die Kollegiumswahl 2021
OR Mag. iur. Markus BERNHART, LL.M.
Inst1/TherMilAk
Burgplatz 1
2700 Wr. Neustadt
Email: markus.bernhart.milak(at)bmlv.gv.at
Der Vorsitzende der Wahlkommission
BERNHART, e.h.
1. Wahlkommissionsmitglied 2. Wahlkommissionsmitglied
TELSNIG-EBNER, e.h. PRADER, e.h.
Beilage:
Formatvorlage für Wahlvorschlag