gemäß § 7 der Wahlordnung
für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
des Lehr- und Forschungspersonals in das Kollegium
der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften
1. In das Kollegium der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften sind neun (9) Vertreterinnen oder Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals zu wählen. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre und beginnt frühestens mit 1. September 2024. Jedenfalls beginnt die Funktionsperiode erst nach erfolgter Konstituierung des neu gewählten Kollegiums.
2. Aktiv und passiv wahlberechtigt für den Wahlkörper „Lehr- und Forschungspersonal" sind alle Personen, die am Stichtag einer der nachstehenden Personengruppen angehören:
3. Wahlstichtag ist der 01. März 2024.
4. Als Wahltage wurden der 06. und 07. Mai 2024 festgelegt.
Die persönliche Stimmabgabe ist
5. Die Studiengangsleitungen werden ersucht bis 18. März 2024 die vorläufige Liste der Wahlberechtigten gemäß Formatvorlage inklusive der erteilten Lehraufträge (Semesterpläne) an den Vorsitzenden der Wahlkommission per E-Mail vorzulegen.
6. Die vorläufige Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung werden nach Vorlage an den Vorsitzenden der Wahlkommission bis 02. April 2024 in der FH-Studiendirektion am Institut für Offiziersausbildung an der TherMilAk und in der Studiendirektion des FH-MaStg MilFü (Kanzlei Frau FOInspin Rebekka JAKOB) an der LVAk für alle dem Wahlkörper angehörenden Personen zur Einsicht aufgelegt.
7. Einsprüche gegen die vorläufige Liste der Wahlberechtigten können von jeder dem Wahlkörper angehörenden Person bis zum 02. April 2024 beim Vorsitzenden der Wahlkommission per E-Mail eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Die endgültige Liste der Wahlberechtigten liegt beim Vorsitzenden der Wahlkommission auf.
8. Wahlvorschläge (Formatvorlage siehe Beilage) sind spätestens sechs Wochen (25. März 2024) vor dem Wahltag per E-Mail beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen. Alle Wahlwerberinnen und Wahlwerber haben mit ihrer eigenhändigen Unterschrift ihre Kandidatur zu bestätigen. Die Vorlage der Unterschriften zu den Wahlvorschlägen hat im Original an ein Mitglied der Wahlkommission zu erfolgen. Zu spät einlangende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Wahlwerberinnen oder Wahlwerber enthalten, als die 3-fache Zahl der zu vergebenden Mandate dieses Wahlkörpers - somit maximal 27 Wahlwerberinnen oder Wahlwerber. Andernfalls gelten jene Wahlwerberinnen oder Wahlwerber, die diese Zahl überschreiten, als nicht angeführt.
9. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden vier Wochen (ab 08. April 2024) vor dem Wahltag an den Amtstafeln der Studiengänge oder deren Homepage kundgemacht.
10. Das Wahlrecht ist persönlich mittels Stimmzettel im Wahllokal oder mittels Briefwahl auszuüben.
11. Die Beantragung zur Briefwahl muss per E-Mail bis spätestens 15. April 2024 unter Angabe der Zustelladresse der wahlberechtigten Person beim Vorsitzenden der Wahlkommission erfolgen. Ein Merkblatt mit den Modalitäten zur Briefwahl wird beigelegt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt frühestens am 15. April 2024.
Der letztmögliche Zeitpunkt für das Einlangen des Stimmzettels bei der Wahlkommission ist der 05. Mai 2024, welcher auch persönlich einem Mitglied der Wahlkommission nachweislich übergeben werden kann. Später einlangende Stimmzettel werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt.
12. Die Verlautbarung des Wahlergebnisses erfolgt bis spätestens 08. Mai 2024 durch die Wahlkommission über die Studiengangsleitungen. Ein gewähltes Mitglied kann binnen einer Woche ab Verlautbarung des Wahlergebnisses die Nichtannahme der Wahl gegenüber der Wahlkommission erklären.
13. Zur Unterstützung der Wahl werden folgende Wahlkommissärin und Wahlkommissäre bestellt:
14. Anschrift des Vorsitzenden der Wahlkommission:
Kollegiumswahl 2024
Markus BERNHART
Inst1/TherMilAk
Burgplatz 1
2700 Wr. Neustadt
E-Mail: markus.bernhart@bundesheer.at
Der Vorsitzende der Wahlkommission
BERNHART e.h.