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FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ's)


Hier finden sie die Antworten auf ihre Fragen



FAQ-Katalog



ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN



AUFNAHMEVERFAHREN für Zivilpersonen



AUFNAHMEVERFAHREN für Militärpersonen



UNTERKUNFT & GEBÜHREN



ANREISE und KONTAKT



FRAGEN AN SACHBEARBEITERIN LEHRENDE




FAQ-Listing




ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN


  • Kann der FH-BaStg auch als Zivilperson absolviert werden?
    Ja. Sie können den Studiengang ach als Zivilperson absolvieren.

  • Gibt es eine Altersbeschränkung?

    Ja - für Militärpersonen. Militärpersonen können bis zu einem Höchstalter von 37 Jahren mit dem Studium beginnen. (das 37. Lebensjahr im Kalenderjahr des Auswahlverfahrens vollendet)

    Nein - für Zivilpersonen gibt es keine Altersbeschränkung

  • Was sind die Zulassungskriterien?

    :: Höchstalter 37 Jahre für Militärpersonen.
    :: Studienberechtigung
    :: erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren



AUFNAHMEVERFAHREN für Zivilpersonen


  • Wo finde ich Informationen zum Aufnahmeverfahren?

    Detailregelungen zum Aufnahmeverfahren finden sie auf der Homepage - Interessierte.

  • Wann und wo kann ich mich zum Aufnahmeverfahren anmelden?

    Anmeldefrist ist die 26. Kalenderwoche für alle Bewerber.

    Anmeldung via Formblatt auf der Homepage (zum Zulassungsantrag).

  • Welche Kompetenzen werden beim Aufnahmeverfahren geprüft?
    Um das Aufnahmeverfahren zu bestehen sind sowohl Eigenschaften als auch Fähigkeiten nötig. Zu den Eigenschaften zählen die psychische und physische Belastbarkeit, die Glaubwürdigkeit und die Zuverlässigkeit. Kontaktfähigkeit und soziale Neugier (Kommunikationsfähigkeit), umfassendes und komplexes Denken (Ganzheitliches Denken), durch Selbstvertrauen das eigene Handeln gestalten und Organisationsfähigkeit sind als Fähigkeiten unbedingt erforderlich. Diese Auflistung beinhaltet nur einen Teil der notwendigen Kriterien für eine erfolgreiche Aufnahme.


AUFNAHMEVERFAHREN für Militärpersonen


  • Welche Kompetenzen werden beim Aufnahmeverfahren geprüft?
    Um das Aufnahmeverfahren zu bestehen sind sowohl Eigenschaften als auch Fähigkeiten nötig. Zu den Eigenschaften zählen die psychische und physische Belastbarkeit, die Glaubwürdigkeit und die Zuverlässigkeit. Kontaktfähigkeit und soziale Neugier (Kommunikationsfähigkeit), umfassendes und komplexes Denken (Ganzheitliches Denken), durch Selbstvertrauen das eigene Handeln gestalten und Organisationsfähigkeit sind als Fähigkeiten unbedingt erforderlich. Diese Auflistung beinhaltet nur einen Teil der notwendigen Kriterien für eine erfolgreiche Aufnahme.
  • Wann und wo melde ich mich zum Aufnahmeverfahren an?

    Anmeldung via Formblatt auf der Homepage (zum Zulassungsantrag).

    Nach Prüfung ihres Zulassungsantrages werden sie zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren eingeladen.



UNTERKUNFT & GEBÜHREN


  • Bekomme ich für die Dauer des Studiums eine Unterkunft?

    Militärperson: Ja.
    Zivilperson: Nach Verfügbarkeit.

  • Fallen Studiengebühren an?
    Nein. Es werden keine Studiengebühren erhoben.
  • Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

    Militärpersonen: Gehalt  ca. € 2.141,61
    Zivilpersonen: € 0.-



ANREISE und KONTAKT


FRAGEN AN SACHBEARBEITERIN LEHRENDE


  • Wo erhalte/unterschreibe ich meinen Freien Dienstvertrag?

    FInsp ZADINA Marion
    Kanzlei N319 bzw. N318
    Referat Studienangelegenheiten
    3. Stock FH-BaStg
    Kontakt:
    Tel.: 050201/2029102

  • Wo erhalte/unterschreibe ich meine Honorarnote?

    FInsp ZADINA Marion
    Kanzlei N319 bzw. N318
    Referat Studienangelegenheiten
    3. Stock FH-BaStg
    Kontakt:
    Tel.: 050201/2029102

  • Wann unterschreibe ich meine Honorarnote?
    Am Ende des Monats werden die Ausbildungsjournale ausgewertet und anhand dieses Journals wird die Honorarnote erstellt.
  • Mein Honorar ist noch nicht am Konto!

    Heerespersonalamt
    ADir HEINZ Lukas
    Tel.: 050201/1051515

  • Mir wurden zu viele Steuern/Gebühren vom Honorar abgezogen!

    Heerespersonalamt
    ADir HEINZ Lukas
    Tel.: 050201/1051515

  • Wo bekomme/unterschreibe ich meinen Werkvertrag?
    Die Kaufmännische Abteilung verschickt die Verträge direkt an die Personen oder an die Sachbearbeiterin Lehrende.
  • Wie komme ich zu einer e-Rechnung an den Bund?
    Registrierung am Unternehmungsserviceportal - www.usp.gv.at
  • Wo erfahre ich meine Lieferantennummer/Kreditorennummer?

    FInsp ZADINA Marion
    Kanzlei N319 bzw. N318
    Referat Studienangelegenheiten
    3. Stock FH-BaStg
    Kontakt:
    Tel.: 050201/2029102