COMMON MODULE
Law of Armed Conflict
28 10 2016
Humanitäres Völkerrecht – Recht der bewaffneten Konflikte
Die Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle, verpflichten Österreich diese Abkommen in Friedenszeiten zu verbreiten und unter anderem in die Offiziersausbildung aufzunehmen. Der an der Theresianischen Militärakademie beheimatete Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung (FH-BaStg MilFü) hat aus diesem Grund die Lehrveranstaltung „Humanitäres Völkerrecht – Recht der bewaffneten Konflikte“ im Modul „Strukturen internationaler politischer Systeme“ im 3. Semester integriert.
Die Lehrveranstaltung wird in englischer Sprache durchgeführt und als Common Module den europäischen Partnerinstitutionen zur möglichen Teilnahme angeboten. Die Bezeichnung „Common Module“ bedeutet, dass diese Lehrveranstaltung im Rahmen der "European initiative for the exchange of young officers inspired by Erasmus" in der Arbeitssprache Englisch entwickelt wurde und diese unabhängig von Streitkraft und Nation im Rahmen der jeweiligen Offiziersgrundausbildung implementiert wurde.
Vom 24. bis zum 28. Oktober 2016 fand das Common Module „Law of Armed Conflict“ statt. Die Lehrveranstaltung vermittelt in einem theoretischen und praktischen Teil die relevanten Bestimmungen, um einen Kommandanten oder eine Kommandantin zu befähigen, die einschlägigen Aspekte des Humanitären Völkerrechts bei der Auftragserfüllung zu erkennen und dabei die den Gesetzen entsprechenden Entscheidungen in taktischer Hinsicht treffen zu können.
Diese Bestimmungen müssen nämlich unter schwierigsten Umfeldbedingungen beachtet und angewendet werden können. Dahingehend wurden im praktischen Teil der Lehrveranstaltung verschiedene Fallstudien anhand verschiedener nationaler und internationaler bewaffneter Konflikte ausgearbeitet und erörtert.
Zusätzlich zu den 23 Berufsoffiziersanwärtern des „Jahrgangs Abensperg und Traun“, welche sich derzeit im dritten Semester befinden, den 11 Studierenden des internationalen Semester des FH-BaStg MilFü aus Tschechien, Rumänien, Polen und Griechenland konnten darüber hinaus 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Partnerinstitutionen der italienischen und der griechischen Streitkräfte begrüßt werden.
Für das positive Absolvieren des Moduls mussten die erforderlichen Learning Outcomes, wie das erforderliche Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen zur Anwendung des Law of Armed Conflict im Rahmen der Gruppenarbeiten sowie bei der schriftlichen Prüfung durch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachgewiesen werden. Erfreulicherweise haben alle Studierenden diese Hürde genommen.
Aus Sicht des Lehrveranstaltungsleiters, Oberstleutnant Mag. iur. Markus Bernhart, LL.M. , „…hat die Einbringung des profunden Wissens durch Brigadier Dr. Karl Edlinger sowie Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier maßgeblich zum Erfolg der Lehrveranstaltung beigetragen und daher gilt diesen beiden Kameraden mein besonderer Dank.“
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Die Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle, verpflichten Österreich diese Abkommen in Friedenszeiten zu verbreiten und unter anderem in die Offiziersausbildung aufzunehmen. Der an der Theresianischen Militärakademie beheimatete Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung (FH-BaStg MilFü) hat aus diesem Grund die Lehrveranstaltung „Humanitäres Völkerrecht – Recht der bewaffneten Konflikte“ im Modul „Strukturen internationaler politischer Systeme“ im 3. Semester integriert.
Die Lehrveranstaltung wird in englischer Sprache durchgeführt und als Common Module den europäischen Partnerinstitutionen zur möglichen Teilnahme angeboten. Die Bezeichnung „Common Module“ bedeutet, dass diese Lehrveranstaltung im Rahmen der "European initiative for the exchange of young officers inspired by Erasmus" in der Arbeitssprache Englisch entwickelt wurde und diese unabhängig von Streitkraft und Nation im Rahmen der jeweiligen Offiziersgrundausbildung implementiert wurde.
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Vom 24. bis zum 28. Oktober 2016 fand das Common Module „Law of Armed Conflict“ statt. Die Lehrveranstaltung vermittelt in einem theoretischen und praktischen Teil die relevanten Bestimmungen, um einen Kommandanten oder eine Kommandantin zu befähigen, die einschlägigen Aspekte des Humanitären Völkerrechts bei der Auftragserfüllung zu erkennen und dabei die den Gesetzen entsprechenden Entscheidungen in taktischer Hinsicht treffen zu können.
Diese Bestimmungen müssen nämlich unter schwierigsten Umfeldbedingungen beachtet und angewendet werden können. Dahingehend wurden im praktischen Teil der Lehrveranstaltung verschiedene Fallstudien anhand verschiedener nationaler und internationaler bewaffneter Konflikte ausgearbeitet und erörtert.
Zusätzlich zu den 23 Berufsoffiziersanwärtern des „Jahrgangs Abensperg und Traun“, welche sich derzeit im dritten Semester befinden, den 11 Studierenden des internationalen Semester des FH-BaStg MilFü aus Tschechien, Rumänien, Polen und Griechenland konnten darüber hinaus 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Partnerinstitutionen der italienischen und der griechischen Streitkräfte begrüßt werden.
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Für das positive Absolvieren des Moduls mussten die erforderlichen Learning Outcomes, wie das erforderliche Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen zur Anwendung des Law of Armed Conflict im Rahmen der Gruppenarbeiten sowie bei der schriftlichen Prüfung durch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachgewiesen werden. Erfreulicherweise haben alle Studierenden diese Hürde genommen.
Aus Sicht des Lehrveranstaltungsleiters, Oberstleutnant Mag. iur. Markus Bernhart, LL.M. , „…hat die Einbringung des profunden Wissens durch Brigadier Dr. Karl Edlinger sowie Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier maßgeblich zum Erfolg der Lehrveranstaltung beigetragen und daher gilt diesen beiden Kameraden mein besonderer Dank.“
[Inhalt:Mjr Mag. (FH) Michael Moser , OR ObstltdIntD Mag. iur. Markus Bernhart, LL.M; Bilder: ©ÖBH]