20 JAHRE STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG


Jubiläumslehrgang an der Theresianischen Militärakademie


06 11 2018

Zwölf Unteroffiziere aus dem ganzen Bundesgebiet haben neun Monate den Jubiläumsvorbereitungslehrgang zur Zusatzprüfung für den FH-Bachelor-Studiengang „Militärische Führung" besucht, acht legten die Zusatzprüfung vom 15. bis 19. Oktober ab und qualifizierten sich für die Truppenoffiziersausbildung 2019, die vier restlichen haben entschieden, bei dem Termin nur die Pflichtfächer und die Wahlfächer beim Dezembertermin abzulegen.

Das Institut 1 für Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie ist beauftragt, einen Vorbereitungskurs und die Zusatzprüfung für Aufnahmewerber ohne Hochschulreife in den Fachhochschul-Bachelor-Studiengang „Militärische Führung" durchzuführen. Seit 20 Jahren wird der Vorbereitungslehrgang mit geblockten Modulen zu maximal sechs mal zwei Wochen von Februar bis September durchgeführt, zusätzlich zum Kurs ist je nach Vorkenntnissen bzw. Lernfortschritt umfangreiches Selbststudium erforderlich.

Die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden ergänzt durch zwei mündliche aus Geographie oder Geschichte oder Biologie oder Darstellende Geometrie oder Physik oder Chemie.

Kurskoordinator OStR Mag. Serge Claus sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Lehrgangs und der Zusatzprüfung. Dass alle überdurchschnittliche Prüfungen ablegten, sei seine schönste Belohnung. ARin Eva Rainer erledigt sämtliche administrative Arbeiten und berät intensiv die Aufnahmewerberinnen und –werber.
Die Anmeldung für 2019 erfolgt über die Militärakademie bis Ende des Monats und Plätze sind noch frei.


Neuer Weg zum Studium

Um auch Unteroffizieren ohne Hochschulreife den Zugang zur Truppenoffiziersausbildung zu ermöglichen, führt die Theresianische Militärakademie seit 20 Jahren die Zusatzprüfung für Unteroffiziere für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Militärische Führung" durch.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die keine Reifeprüfung vorweisen, jedoch über eine facheinschlägige berufliche Qualifikation verfügen, können nach § 4 Abs. 4 und 7 des FHStG idgF durch die Absolvierung von Zusatzprüfungen die Zugangsvoraussetzungen für den beantragten Studiengang erlangen und sind somit berechtigt, sich unter Anwendung des Aufnahmeverfahrens um einen Studienplatz zu bewerben. Das Gesetz regelt nur, dass eine Zulassung für Personen mit Berufserfahrung und ohne Matura möglich sein soll. Damit liegt es bei der jeweiligen FH-Einrichtung, wie sie ihre Kurse und Aufnahmekriterien ausgestalten und nennen. Eingebürgert haben sich folgende Bezeichnungen, die im Grunde alle das Gleiche meinen: Studienbefähigungslehrgang, Zusatzprüfung ...

Jede Universität kann autonom per Verordnung entscheiden, was geprüft wird. Das Grundgerüst der Prüfungen ist aber bei allen Universitäten gleich. Jede Prüfung besteht aus fünf Teilen: Aufsatz zu einem allgemeinen Thema (schriftliche Deutschprüfung), 2 oder 3 Pflichtfächer (unterscheidet sich je nach angestrebter Studienrichtung), 1 oder 2 Wahlfächer (beinhalten Themenkomplexe des künftigen Studiums). Diese fünf Einzelprüfungen können in beliebiger Reihenfolge und Zeitspanne abgelegt werden. Bereits absolvierte Kurse und Ausbildungen können angerechnet werden. Dies entscheiden die einzelnen Universitäten individuell und kann bei der Anmeldung erfragt werden.

 

[Inhalt: OStR Mag. Serge Claus, Foto(s): © Claus/TherMilAk]