ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

...für Militärpersonen


Die drei grundsätzlichen Zugangsmöglichkeiten zum FH-Bachelorstudiengang Militärische Führung sind:
  • Allgemeine Universitätsreife
  • Studienberechtigungsprüfung
  • einschlägige berufliche Qualifikation & Zusatzprüfung

Höchstalter von 37 Lebensjahren für Berufsoffiziersanwärterinnen und Berufsoffiziersanwärter beim Auswahl- und Aufnahmeverfahren.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich freiwillig zur Eignungsüberprüfung für den Ausbildungsdienst beim Heerespersonalamt melden. Dieses prüft in einem Auswahlverfahren die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Dabei wird die körperliche Leistungsfähigkeit überprüft und die gesundheitliche und psychologische Eignung für den Ausbildungsdienst festgestellt.

Die Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit besteht aus den Teilbereichen:

  • Liegestütze
  • 2400m-Lauf
  • Jump & Reach (Standhochsprung)
  • Klimmzüge im Schräghang
  • Überprüfung der Schwimmfertigkeit: Sprung aus 1 Meter Höhe, danach 15 Minuten Schwimmen in erkennbarem Brust- oder Kraulstil.
Studienberechtigungsprüfung
 
Personen ohne Reifeprüfung können die allgemeine Universitätsreife in Form einer Studienberechtigungsprüfung (gemäß Studienberechtigungsgesetz idgF), wenn eine positive Prüfung in den Pflichtfächern Mathematik (Niveau 1) und Englisch (Niveau 2) abgelegt wurde, nachweisen.
 
Anerkannt werden Studienberechtigungsprüfungen für das Studium der Wirtschaftswissenschaften mit internationaler Ausrichtung, welches die geforderten Pflichtfächer in der angegebenen Kombination vorsieht.

Weiters anerkannt werden Studienberechtigungsprüfungen der Studienrichtung der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Naturwissenschaften, der Technik und der Montanistik sowie die Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Psychologie, sofern der Nachweis der geforderten Englischkenntnisse spätestens zum Zeitpunkt des Beginns des Aufnahmeverfahrens nachgewiesen wird.

Einschlägige berufliche Qualifikation & Zusatzprüfung

Die einschlägige berufliche Qualifikation und Erfahrung wird für militärische Bewerber anhand der Leistungen im Rahmen der KAAusb2/Jg/BOA bzw. bei der kommissionellen Prüfung ermittelt.

Bewerber mit abgeschlossener Unteroffiziersausbildung (MBUO2) an der Heeresunteroffiziersakademie, welche eine Truppenoffizierslaufbahn anstreben und damit personalrechtlich den besonderen Ressortbestimmungen unterliegen, haben mit Beginn des Studienantritts eine Mindestdienstzeit von sechs Jahren, gerechnet ab Beginn des Grundwehr- oder Ausbildungsdienstes, nachzuweisen und die Zusatzprüfung grundsätzlich spätestens in dem Jahr abzulegen, in dem sie das 37. Lebensjahr vollenden.
 
Die Zusatzprüfung orientiert sich am Studienberechtigungsgesetz idgF, in Verbindung mit der Studienberechtigungsverordnung idgF, und umfasst:
  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • Pflichtfächer (English, Mathematik)
  • Zwei der folgenden Wahlpflichtfächer - Geographie und Wirtschaftskunde, Geschichte, Darstellende Geometrie, Physik, Biologie und Umweltkunde, Chemie
Über die Gleichwertigkeit, bzw. alle in diesem Abschnitt nicht geregelten Qualifikationen, entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall.